Schleswig-Holstein: UM erteilt Ausnahmegenehmigung für Entnahme von Wolf GW 924m

Kiel. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat am heutigen Donnerstag (31.01.2019) einen Antrag auf Entnahme des Problemwolfes GW924m genehmigt. Diese Ausnahmegenehmigung erfolgt auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach Eingang von Anträgen aus der Region und intensiver rechtlicher Prüfung hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung schließlich einen eigenen Antrag gestellt, weil in diesem Fall ein koordiniertes staatliches Handeln notwendig ist. „Nach intensiver Prüfung halten wir dieses
Vorgehen im vorliegenden Fall für erforderlich, um die Last von den Betroffenen vor Ort zu nehmen und eine bestmögliche Koordination sowie fachliche hohe Expertise der mit der Entnahme betrauten Personen zu erreichen, die über einen Jagdschein verfügen müssen. Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht.
Nach der Bestätigung von mittlerweile acht Wolfsrissen auf Flächen, die über einen empfohlenen Herdenschutz verfügten, sind mehrere Anträge auf Entnahme des Wolfes GW924m gestellt worden. In sechs der acht Fälle wurde bisher durch DNA-Analysen bestätigt, dass GW924m der Verursacher der Risse war. Zum Ergebnis der Prüfung sagt Albrecht: „Der Entscheidung ging eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung voraus. Trotz des strengen Artenschutzes sind im vorliegenden Fall angesichts der umfassend ergriffenen Präventionsmaßnahmen und der drohenden, erheblichen wirtschaftlichen Schäden Umstände gegeben, die einen ausnahmsweisen Abschuss dieses Wolfes erlauben. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Wolf sein Verhalten an Nachkommen weitergibt und damit die Risszahlen trotz umfassender
Herdenschutzmaßnahmen deutlich steigen. Das wäre letztlich auch ein Problem für die Akzeptanz des Wolfes und den Artenschutz.“
Wie bereits im Vorfeld Seitens des MELUND für einen solchen Fall angekündigt, ist die Genehmigung zur Entnahme zunächst zeitlich und räumlich begrenzt. „Eine Gruppe ausgewiesener Fachleute unter intensiver Einbeziehung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein wird nun mit der schwierigen Aufgabe betraut den Wolf zu erlegen. Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass mit der Genehmigung nicht gewährleistet ist,
dass der Abschuss des Wolfes auch tatsächlich gelingt. Es handelt sich um eine sehr komplexe Aufgabe. Eine Entnahme kann nicht auf Knopfdruck erfolgen. Ziel aller ergriffenen Maßnahmen ist weiterhin die Koexistenz von Wolf und Mensch in der Kulturlandschaft zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, setzen wir bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen weiterhin auf die Unterstützung von Nutztierhalterinnen und
Nutztierhalter und werden zeitnah eine Weiterentwicklung unseres bisherigen Wolfsmanagements vorlegen“, ergänzt Albrecht.

Link zur PE: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/0119/190131_Genehmigung_Wolf.html


Weitere Informationen und FAQ finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/wolfsmanagement.html , in dem wir insbesondere auch auf die Fragen und Einwände eingehen, die uns in den letzten Tagen zahlreich erhalten haben.

Die GzSdW hat mit einem Offenen Brief reagiert.

Offener Brief der GzsdW zur Ausnahmegenehmigung zur Entnahme

Download Offener Brief der GzSdW (PDF, 360 Kbyte)