Niedersachsen gibt drei Wölfe zum Abschuss frei

Stellungnahme der GzSdW

Am 1. April hatte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz in einer Presserklärung mitgeteilt, dass die Ausnahmegenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden nicht weiter verlängert werde. Wer aber gedacht hatte, dass im Wolfsmanagement des Landes Niedersachsen nach 14 Monaten (erfolgloser) Wolfsjagd jetzt endlich der Fokus auf Ausbau und Förderung des Herdenschutzes gelegt würde, hat sich leider getäuscht.

Nachdem am Samstag 4. April mehr oder weniger zufällig bekannt wurde, dass im Landkreis Uelzen alle Vorbereitungen zu einer Jagd auf Wölfe getroffen wurden, sah sich das Ministerium am 6. April gezwungen, die Öffentlichkeit insoweit zu informieren, dass es, gemeinsam mit dem Landkreis Uelzen, eine Ausnahmegenehmigung für je einen Wolf des Rudels Eschede sowie Ebstorf erlassen hat. Schon am Samstagabend war Beobachtern aufgefallen, dass Schafkadaver auf einer Weide liegengelassen wurden, bei der sich mehrere Jäger aufhielten. Die wegen des Verdachts des Anfütterns von Wölfen von den Beobachtern gerufene Polizei verlangte denn auch, die Kadaver bis zum nächsten Morgen zu entfernen. Die Darstellung in der PE des Ministeriums vom 6. April, dass man, um Wölfe vom potentiellen Entnahmeort nicht durch Aktivitäten und fremde Gerüche zu verscheuchen, Kadaver zunächst für eine begrenzte Zeit am Rissort liegen gelassen habe, ist angesichts der Personen, die sich rund um den Rissort aufgehalten haben wenig plausibel.

Konkret gilt die Ausnahmegenehmigung für den Rüden GW1027m aus dem Rudel Ebstorf und für die Fähe GW242f aus dem Rudel Eschede. Die Genehmigung gilt bis zum 30. Juni 2020, wobei im Fall der Fähe aus dem Escheder Rudel der Vollzug vom 15. April 2020 bis 15. Mai 2020 aus Tierschutzgründen ausgesetzt wird, damit die Versorgung eventuell in diesem Frühjahr geborener Welpen sichergestellt ist. Für den Rüden des Ebstorfer Rudels gilt diese Pause nicht.

Wie beide Regelungen mit dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz vereinbar sein sollen ist sehr fraglich. Anfang Mai werden im Wolfsrudel die Welpen geboren. Sie werden mindestens 4 Wochen überwiegend gesäugt, so dass sie, wenn die Fähe nach 2 Wochen (15. Mai) getötet wird, nicht überleben können. Fast genauso problematisch ist die Entnahme des Rüden, der in den ersten Wochen nach der Geburt der Welpen fast ausschließlich die Ernährung der ganzen Familie sicherstellen muss.

Anscheinend sollten die Entnahmen völlig an der Öffentlichkeit vorbei durchgeführt werden, denn es existiert derzeit in Niedersachsen eine weitere, bisher unbekannte gültige Ausnahmegenehmigung für einen Wolf. Sie bezieht sich auf die Fähe GW965f im Territorium Herzlake (Bereich Löningen) und gilt schon seit Mitte März, zunächst bis zum 15. April 2020.

Zur Begründung führt das Ministerium „wiederholte Nutztierrisse in der Region Uelzen“ an. In der offiziellen Schadenstabelle des Landes Niedersachsen (einzusehen auf der Webseite Wildtiermanagement Niedersachsen der LJN) ist aber für die meisten dieser Vorfälle nicht angegeben, dass der Wolf sicher als Verursacher nachgewiesen ist, zudem fehlt die Angabe, ob die Nutztiere zumindest mit dem Grundschutz (geschweige denn mit erhöhtem Schutz) gesichert waren. Beides ist für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung notwendig. Wenn entsprechende Nachweise vorhanden sein sollten, stellt sich die Frage, wie man es im UM Niedersachsen mit der Transparenz von Entscheidungen hält, wenn so wichtige Dinge erst im Nachhinein (unfreiwillig) bekanntgegeben werden (müssen). Auch, welchen Sinn der „Arbeitskreis Wolf“ des Landes Niedersachsen hat, wenn er bei wichtigen Entscheidungen nicht eingebunden bzw. noch nicht mal informiert wird.

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat in einer gemeinsamen Erklärung mit der „Plattform Weidetierhaltung und Wolf“ die Entnahme von Wölfen, die nachweislich erhöhte Schutzmaßnahmen überwinden als notwendig und richtig bezeichnet und steht auch zu dieser Übereinkunft. Sie protestiert aber auf das Schärfste gegen das derzeitige Vorgehen der Behörden in Niedersachsen. Sobald belastbare Informationen zu den Umständen, die zur Erteilung der Ausnahmegenehmigungen geführt haben, vorliegen werden wir alle Maßnahmen ergreifen, die juristisch möglich und geboten sind. Sollte sich die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen als nicht rechtmäßig erweisen, würde sich ein eventueller Schütze strafbar machen.

 

GESELLSCHAFT ZUM SCHUTZ DER WÖLFE E.V.

  1. Vorsitzender: Dr. Peter Blanché
     Am Holzfeld 5
     D-85247 Rumeltshausen
     Tel. und Fax: 08138/6976376
     Mobil: 0171/8647444
     e-mail: peter.blanche@gzsdw.de

Niedersachsen gibt drei Wölfe zum Abschuss frei Stellungnahme der GzSdW

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