Bayerischer Aktionsplan Wolf beschlossen

In einer Kabinettssitzung am 17. 04.2018 hat die neue Bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder einen „Aktionsplan Wolf“ beschlossen. In einer Presserklärung wurden folgende Grundzüge davon veröffentlicht:

Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Trotz internationalem Schutzstatus können nach geltender Rechtslage verhaltensauffällige Wölfe entnommen werden. Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich zu einer flächendeckenden und dauerhaften Weidetierhaltung in Bayern.

Um die Gefahr für die Bevölkerung, aber auch für Tiere auf ein Minimum zu reduzieren, soll durch den Bayerischen Aktionsplan Wolf die Größe der Wolfspopulation auf das artenschutzrechtlich erforderliche begrenzt werden. Die Weidetierhaltung muss auch bei Wolfsanwesenheit ohne unzumutbare Mehraufwendungen flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben.

Die Bayerische Staatsregierung setzt gezielt auf Präventionsmaßnahmen. Experten der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung werden gemeinsam entscheiden, in welchen Herdenschutzzonen Präventionsmaßnahmen nicht möglich sind. In diesen Fällen ist zukünftig eine Entnahme des Wolfs trotz Artenschutz erlaubt. Zudem soll ein Förderprogramm für Präventionsmaßnahmen in Sachen Herdenschutz eingerichtet werden. Mögliche Schäden durch Wölfe werden auch in Zukunft vollumfänglich durch den Ausgleichsfonds große Beutegreifer ausgeglichen.

Kommentar

 Das neue Kabinett der bayerischen Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder hat sich in seiner Sitzung am 17. April 2018 unter anderem mit dem Wolfsmanagement in Bayern beschäftigt. Ein Bayerischer Aktionsplan Wolf wurde beschlossen. Positiv ist anzumerken, dass die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministerien nicht länger den längst überfälligen Managementplan Wolf, Stufe 3 blockieren sollen.

Dass im neuen Aktionsplan Wolf betont wird, „die Sicherheit des Menschen hat oberste Priorität“ ist seit langem selbstverständlich, genauso, dass trotz internationalem Schutzstatus auch bei geltender Rechtslage verhaltensauffällige Wölfe entnommen werden können. Auch ein Bekenntnis zur Weidetierhaltung ist unumstritten. Endlich soll auch das überfällige Förderprogramm für Präventionsmaßnahmen in Sachen Herdenschutz eingerichtet werden.

Allerdings wird eine Gefahr durch Wölfe für die Bevölkerung unterstellt, die in mehr als 20 Jahren Wolfsanwesenheit in Deutschland und Europa nie real geworden ist. Sie wird mit der durchaus realen Gefährdung von Weidetieren in einen Topf geworfen, die auf ein Minimum reduziert werden soll, indem „die Größe der Wolfspopulation auf das artenschutzrechtlich Erforderliche begrenzt werden soll.“ Was versteht die Bayerische Staatsregierung unter der "artenschutzrechtlich erforderlichen Wolfspopulation? Nach EU-Artenschutzrecht ist hier der günstige Erhaltungszustand der Art gefordert. Soll im Gegensatz dazu für Bayern eine "Obergrenze" festgelegt werden?“

Noch deutlicher wird der Konflikt mit artenschutzrechtlichen Vorgaben, wenn, anstelle der zwingend vorgeschriebenen Einzelfallprüfung für Ausnahmen vom strengen Schutz des Wolfes, von Experten „Herdenschutzzonen, in denen Präventionsmaßnahmen nicht möglich sind“, festgestellt werden sollen. In diesen „wolfsfreien“ Zonen soll zukünftig eine Entnahme des Wolfes trotz Artenschutz erlaubt sein.

Neben der grundsätzlichen artenschutzrechtlichen Fragwürdigkeit stellt sich die Frage, ob so ein wirksamer Schutz der Weidetiere erreicht werden kann. Bei einer so mobilen Tierart, wie es Wölfe sind, ist es praktisch nicht möglich, eine derartige Herdenschutzzone „wolfsfrei“ zu halten. Aber, selbst wenn nur einzelne Wölfe sporadisch eindringen, sind Nutztiere gefährdet und können nur durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt werden.“