GzSdW erstattet Strafanzeige wegen Wolfsabschuss in Niedersachsen

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat auf Grund des Abschusses des weiblichen Wolfes aus dem Herzlaker Rudel am 12.02.2021 Strafanzeige und Strafantrag gegen Herrn Umweltminister Olaf Lies und sämtliche sonstige Beteiligte gestellt, insbesondere wegen aller in Betracht kommender Delikte  gegen den Schützen, der den  Abschuss vorgenommen hat.

Wir sind der Auffassung: Die Tötung war rechtswidrig.

Es lag eine - geheim gehaltene - Ausnahmegenehmigung bezogen auf den Wolf GW 1111 vor. Die Geheimhaltung bzw. Nichtveröffentlichung der Abschussgenehmigungsentscheidungen (dem Vernehmen nach liegen gleich mehrere Abschussentscheidungen vor) erfolgte allein mit dem Zweck, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abschussgenehmigungen, insbesondere im Hinblick auf die mutmaßlich zugrunde gelegte Ermächtigungsnorm des § 45a BNatSchG, der offensichtlich europarechtswidrig ist, zu verhindern.

Geschossen wurde nun ein weiblicher Wolf, also nicht derjenige, zu dem eine Ausnahmegenehmigung vorlag. Herr Umweltminister Lies hat die Genehmigung maßgeblich initiiert. Die Genehmigung ist dann von den zuständigen Behörden erteilt worden und von einem unbekannten Schützen vollstreckt worden, allerdings dahingehend, dass nicht der Wolfgeschossen wurde, zu dem die Genehmigung vorlag, sondern ein weiblicher Wolf. Der konkrete Abschuss war danach von der Ausnahmegenehmigung nicht gedeckt.