Referentenentwurf des BMU zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Montag 20.05.2019 einen Referentenentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt.

Dazu ein Kommentar der GzSdW:
Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes widerspricht in Teilen den Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG und der Richtlinie 2009/147/EG. §45a, Abs.2 ist nicht akzeptabel, denn er regelt, dass künftig nach Rissen von Weidetieren ganze Wolfsrudel abgeschossen werden können.

Eine Einzelfallprüfung, um den Wolf zu identifizieren, der die Schäden verursacht ist zwingend notwendig und nur dieses Tier kann nach klaren Kriterien zum Abschuss freigegeben werden. Einfach auf Verdacht nach und nach das ganze ortsansässige Rudel abzuschießen, kann keine Lösung für ein nachhaltiges Wolfsmanagement sein.

Besonders bedenklich ist, dass in der Begründung so ein Vorgehen schon zur Abwendung drohender ernster landwirtschaftlicher Schäden vorgesehen ist. Auch wenn bereits eingetretene Schäden sich nicht durch genetische Untersuchungen einem bestimmten Tier eines Rudels eindeutig zuordnen lassen oder der schadensverursachende Wolf bzw. die schadensverursachenden Wölfe trotz eindeutiger genetischer Zuordnung bei Fehlen besonderer, leicht erkennbarer äußerer Merkmale (was in der Regel der Fall sein wird) nicht in der Landschaft erkannt und von anderen Wolfsindividuen unterschieden werden können, sollen auf dieser Grundlage eventuell ganze Wolfsrudel entnommen werden dürfen.

Der vorliegende Entwurf wird, vor allem weil immer noch eine wirksame finanzielle, einheitlich und möglichst unbürokratisch gestaltete Unterstützung der Weidetierhalter durch das Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium fehlt, nicht zur Lösung der Probleme im Herdenschutz führen und auch die Akzeptanz der Wölfe bei den Weidetierhaltern nicht verbessern.

Eine vereinfachte Entnahme einzelner Wölfe und Wolfsrudel sollte und darf nicht den Eindruck entstehen lassen, dass Herdenschutzmaßnahmen überflüssig würden. Das Gebot der Stunde wäre, umgehend Herdenschutzmaßnahmen bundesweit entsprechend zu fördern und flächendeckend umzusetzen.

Andere vorgesehene Änderungen des Naturschutzgesetzes sind ein Fütterungsverbot wilder Wölfe und ein Entnahmegebot für Hybriden. Die sind sinnvoll und sollten umgesetzt werden.