Legaler Wolfsabschuss in der Lausitz, Auskunft des Umweltministeriums

am 17. Januar hat das Landratsamt Görlitz eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 22 Abs. 2 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) für einen Wolf erteilt, der mehrfach HUnde im Siedlungsbereich getötet hatte. Dem Umweltministerium wurden die Gründe für die Entscheidung erläutert. Das Ministerium hat geprüft, die Gründe waren belastbar.

Der Abschuss wurde erfolgreich durchgeführt, wurde aber von vielen Seiten kritisiert. In der Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert das SMUL den Vorgang.

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne

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