05.05.2011 Illegaler Wolfsabschuss in Sachsen
Am Dienstag, 3. Mai 2011 wurde bei Kosel in der Nähe von Niesky (Landkreis Görlitz) eine junge Wölfin tot aufgefunden. Die Umstände ließen darauf schließen, dass ein illegaler Abschuss vorliegt.
Umweltminister Frank Kupfer ist empört über den illegalen Abschuss und sagte: „Ich verurteile diese Tat auf das Schärfste. Der Wolf ist streng geschützt und der Abschuss eine Straftat. Ich hoffe, dass die Schuldigen gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden. Ich werte den illegalen Abschuss als Versuch, die Bemühungen um ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf in der Lausitz zu torpedieren. “ Verstöße gegen das Natur- und Artenschutzrecht können mit hohen Geldstrafen oder gar mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Das Landratsamt Görlitz hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Der Kadaver der mindestens ein Jahr alten Wölfin wurde bereits im Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung untersucht. Auf Röntgenbildern und Aufnahmen des Computertomographen ist eindeutig zu erkennen, dass das Tier geschossen wurde. Nach einer Sektion des Kadavers sollen genauere Informationen zum möglichen Todeszeitpunkt und der Lebensdauer nach dem Beschuss vorliegen.
Die illegale Tötung der Wölfin ist der zweite derartige Fall in Sachsen, der seit der Unterschutzstellung der Tierart 1990 bekannt wurde. Bereits im Januar 2009 war eine erschossene Wölfin in einem Wald in der Nähe des Tagebaus Reichwalde (Landkreis Görlitz) aufgefunden worden. Der oder die Täter konnten nicht ermittelt werden.
Presseerklärung der GzSdW zum Abschuss einer jungen Wölfin in Sachsen am 3.5.2011
Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. schließt sich der Empörung von Herrn Kupfer, Sächsischer Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, über den illegalen Abschuss des jungen Wolfes in Sachsen am 3.5.2011 voll inhaltlich an und verurteilt diese Straftat ausdrücklich.
Leider ist aber die bloße Aussage von Herrn Staatsminister Kupfer „Ich hoffe, dass die Schuldigen gefunden werden“ in keiner Weise der notwendige, konkrete Schritt, den Täter ausfindig zu machen und seiner gerechten Strafe zuzuführen. Es wäre jetzt auch an der Zeit, die Jägerschaft, vor allem den Jagdverband Sachsen (JVSN) - als anerkannte Naturschutzorganisation - nunmehr ernsthaft daran zu messen, in welcher inhaltlichen Form und konkreten Ausprägung sie bereit ist, die im Rahmen des sächsischen Wolfsmanagements geforderten Unterstützungsleistungen nachweislich zu erbringen, bevor eine „mögliche Übernahme des Wolfes ins Jagdrecht“ ernsthaft in Erwägung gezogen werden kann.
Vor diesem Hintergrund sollte es auch möglich sein, die Absicht von Herrn Staatsminister Kupfer, den Wolf im Zuge der anstehenden Jagdgesetznovelle ins Jagdrecht zu übernehmen - wie am 9.2.2011 in Aussicht gestellt - nochmals kritisch zu überdenken.
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V.
Der geschäftsführende Vorstand