04.08.2008 Niedersachsen : Wolfsschützen müssen Geldstrafen zahlen
Lüneburg: Strafbefehle und Geldstrafe gegen Schützen eines wild lebenden Wolfs
Nach tödlichen Schüssen auf einen wild lebenden Wolf sollen zwei Jäger aus dem niedersächsischen Kreis Lüchow-Dannenberg Geldstrafen zahlen. Das Amtsgericht Dannenberg erließ gegen die 46 und 51 Jahre alten Männer wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz Strafbefehle über 10.800 und 4.000 Euro. Dem jüngeren Jäger werde zudem ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz vorgeworfen, erklärte die Staatsanwaltschaft Lüneburg, die die Strafbefehle beantragt hatte, am Montag. Beide Männer legten Einspruch ein.
Die beiden Jäger gaben nach Angaben der Ermittlungsbehörde im Dezember vergangenen Jahres insgesamt vier Schüsse auf das geschützte Tier ab. Später hätten sie erklärt, das Tier sei bereits verletzt gewesen sei und sie hätten es von seinen Qualen erlösen wollen, sagte Staatsanwältin Angelika Klee. Die Begutachtung des toten Wolfes habe aber ergeben, dass er trotz einer vorherigen Schussverletzung am linken Vorderlauf überlebensfähig gewesen sei.
Das Tier habe sich noch auf drei Beinen fortbewegen können, sagte die Staatsanwältin. Den Schützen, der den Wolf zunächst ins Bein geschossen habe, habe man nicht ermitteln können. Später habe der 46-jährige Jäger insgesamt drei Schüsse auf das Tier abgegeben, darunter auch den tödlichen. Dafür habe man eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Euro beantragt. Sein 51-jähriger Begleiter habe den Wolf einmal getroffen. Bei ihm laute der Strafbefehl auf 50 Tagessätze zu 80 Euro. Nach dem Einspruch der beiden Männer muss nun das Amtsgericht Dannenberg über die Schüsse auf den Wolf verhandeln.
Quelle: ddp